Schulungsanspruch für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss ? e w n n e r e g a n g r e ! r e e it n F e n h e I b a e lf S i e h h h I c Sybille Wasmund Ass. jur., M.A. Erwachsenenbildung, Online-Trainerin/zert. ¡œ œš¡-œš¡ Sie können mich gerne auch per E-Mail kontaktieren: seminarberatung@poko.de Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die gleichzei- tig im Betriebsrat sind, gilt der Schulungsanspruch § •, nach § • Abs. BetrVG (BAG œœ.œœ.œžž› – ¥ AZR žœ/¥). Eine Anwendung des § š¥ Abs. ¤ BetrVG kommt für Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses zunächst in ihrer etwaigen Eigenschaft als Betriebsratsmitglied aufgrund eines Beschlusses des jeweiligen Be- triebsrats in Betracht. Im Regelfall ist zwar davon auszugehen, dass Mitglieder des Wirtschaftsausschusses die zur Erfüllung ihrer Aufga- ben erforderlichen Kenntnisse besitzen. Aber: Ein in den Wirtschafts- ausschuss gewähltes Betriebsratsmitglied kann an einer Schulung teilnehmen, die Grundkenntnisse für die Wahrnehmung der Tätigkeit im Wirtschaftsausschuss vermittelt, wenn es diese Kenntnisse nicht bereits hat. Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass die Wirtschaftsausschussmitglieder »die zur Erfüllung ihrer Aufgaben er- forderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen« sollen (LAG Berlin œš.œœ.œžž – š TaBV š/ž; LAG Hessen .¡.œ¥ – TaBVGa œœ¤/œ¥ und œœ.š.œž – œ¤ TaBV œ/œ›). Aus der Anwendung des § š¥ Abs. ¤ BetrVG folgt: Ihr Arbeitgeber hat Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. Er muss gemäß § Abs. œ BetrVG die Kosten (für Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) übernehmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für Ihre Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind. Erfor- derlich sind sie dann, wenn Ihr Betriebsrat für die Erfüllung konkreter Aufgaben ein spezielles Wissen benötigt, über das er noch nicht verfügt. WA Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht gleich- zeitig im Betriebsrat sind, sieht das Gesetz eine Schulungs- möglichkeit nicht ausdrücklich vor. Allerdings wird die Anwendung von § š¥ Abs. ¤ BetrVG in Literatur und Rechtsprechung teilweise auch für sie bestätigt. Das BAG bejaht einen Schulungsanspruch auch des nicht dem Betriebsrat angehörenden Wirtschaftsausschuss- mitglieds, wenn der Betriebsrat keine Arbeitnehmer finden konnte, die bereits die erforderliche Fachkompetenz für die Arbeit im Wirt- schaftsausschuss besitzen (BAG œœ.œœ.œžž› – ¥ AZR žœ/ž¥ ; vgl. auch »Fitting, u. a.« šœ. Auflage, § š¥, Rdn. œ› und § œ¥, Rdn. ¡). Damit soll eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- ausschusses gewährleistet werden. Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagen- schulung zum Thema haben. Das Gericht erkannte: »Selbst eine wie- derholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaß- nahme« (LAG Hamm ¡.œ.› – œ TaBV ¡/¥). Empfehlung: Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung von Mitgliedern des Wirtschaftsausschus- ses sollte vorab eine Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. AufsR Diese Seminare richten sich auch an Arbeitnehmer- vertreter im Aufsichtsrat. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen. PersR Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalver- tretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Detaillierte Infos finden Sie auf www.poko.de/personalrat/schulungsanspruch Diese Seminare vermitteln in der Regel für die Schwer- behindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach SGB IX § œ¥ž Abs. SGB IX. Mehr Infos auf www.poko.de/wirtschaftsausschuss/ schulungsanspruch Buchen Sie als Poko-Kunde den Best-Preis der Deutschen Bahn! Auch können Sie zum günstigen Festpreis mit der Deutschen Bahn zum Poko-Seminar reisen. Buchen Sie auf www.poko.de/bahnvorteil und sichern Sie sich das garantiert günstigste Ticket – inkl. CityTicket-Funktion! Buchen Sie rechtzeitig, die Tickets sind begrenzt! Machen Sie Reisezeit zu Ihrer Zeit und nutzen Sie die An- und Abreise zum Entspannen, Genießen oder zum Arbeiten – mit œ % Ökostrom im Fernverkehr. Ticketbuchung und alle Informationen zum DB Veranstaltungsticket auf www.poko.de/bahnvorteil › ›