SCHULUNGSANSPRUCH für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss & Aufsichtsrat Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter! SYBILLE WASMUND 0251 1350-1350 seminarberatung@poko.de Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die gleich- § 37,6 zeitig im Betriebsrat sind, gilt der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 11.11.1998 – 7 AZR 491/07). Eine Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG kommt für Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses zunächst in ihrer etwaigen Eigen- schaft als Betriebsratsmitglied aufgrund eines Beschlusses des jeweiligen Betriebsrats in Betracht. Im Regelfall ist zwar davon auszugehen, dass Mitglieder des Wirtschaftsausschus- ses die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse besitzen. Aber: Ein in den Wirtschaftsausschuss gewähltes Betriebsratsmitglied kann an einer Schulung teilnehmen, die Grundkenntnisse für die Wahrnehmung der Tätigkeit im Wirt- schaftsausschuss vermittelt, wenn es diese Kenntnisse nicht bereits hat (LAG Düsseldorf 19.11.1976 – 9 Sa 1282/76; LAG Hessen 17.01.2022 – 16 TaBV 121/21). Hiergegen kann nicht eingewandt werden, dass die Wirtschaftsausschussmitglieder »die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen« sollen (LAG Berlin 13.11.1990 – 3 TaBV 3/90; LAG Hessen 22.05.2017 – TaBVGa 116/17, 11.03.2019 – 16 TaBV 201/18 und 17.01.2022 – 16 TaBV 121/21). Aus der Anwendung des § 37 Abs. 6 BetrVG folgt: Ihr Arbeitgeber hat Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der berufli- chen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. Er muss gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG die Kosten (für Seminarge- bühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) übernehmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für Ihre Arbeit als Betriebsrat erforderlich sind. Erforderlich sind sie dann, wenn der Betriebsrat für die Erfüllung konkreter Aufgaben im Wirtschaftsausschuss ein spezielles Wissen benötigt, über das er noch nicht verfügt. WA Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, die nicht gleichzeitig im Betriebsrat sind, sieht das Gesetz eine Schulungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vor. Allerdings wird die Anwendung von § 37 Abs. 6 BetrVG in Literatur und Recht- sprechung teilweise auch für sie angenommen. Das BAG bejaht einen Schulungsanspruch auch des nicht dem Betriebsrat ange- hörenden Wirtschaftsausschussmitglieds, wenn der Betriebsrat keine Arbeitnehmer finden konnte, die bereits die erforderliche Fachkompetenz für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss besitzen (BAG 11.11.1998 – 7 AZR 491/97 ; vgl. auch »Fitting, u. a.« 31. Auflage, § 37, Rdn. 180 und § 107, Rdn. 25). Damit soll eine un- eingeschränkte Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsausschusses gewährleistet werden. Auch Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses, die ihr Amt bereits einige Jahre ausüben, können einen Anspruch auf eine Grundlagenschulung zum Thema haben. Das Gericht erkannte: »Selbst eine wiederholte Amtsperiode im Wirtschaftsausschuss ist kein hinreichendes Merkmal für die fehlende Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme« (LAG Hamm 05.12.2008 – 10 TaBV 25/07). Empfehlung: Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung von Mitgliedern des Wirtschafts- ausschusses sollte vorab eine Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen. Diese Seminare richten sich auch an Arbeitnehmerver- treter im Aufsichtsrat. Die Entscheidung über den AufsR Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbe- freiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unter- nehmen erfolgen. Diese Seminare vermitteln in der Regel die für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse SGB IX nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Details siehe www.poko.de. MEHR INFOS ZU IHREM SCHULUNGSANSPRUCH WWW.POKO.DE/WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS/ SCHULUNGSANSPRUCH GÜNSTIGER ANREISEN Sparen Sie bei Buchung über »Mein Poko« Günstiger Einstiegspreis: schon ab 16,19 € Neue exklusive Event-Angebote: Super Sparpreis-, Sparpreis- oder Flexpreis-Event Kombinierbar mit persönlichen Rabatten wie z. B. einer BahnCard Business 25/50 ALLE INFOS ZU DB VERANSTALTUNGSTICKETS AUF: WWW.POKO.DE/BAHNVORTEIL Wir wünschen Ihnen eine gute Reise. 3737