SCHULUNGSANSPRUCH für Jugend- und Auszubildendenvertreter JAV Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung dei- ner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kos- ten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § ¡˜ Abs. ¤ in Verbindung mit § —Ÿ Abs. ¡ und § ¢¥ Abs. ¤ BetrVG geregelt. Aber Achtung: Das gilt nur für »erforderliche« Seminare! Und was heißt das? »Erforderlich« bedeutet, dass die vermittel- ten Inhalte zur Erfüllung deiner Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden und du als JAV-Mitglied noch nicht über das entsprechende Wissen verfügst. Erforderlich sind Schulungen über die Aufgaben und Pflichten der JAV sowie die Rechte der JAV gegenüber dem Betriebsrat. Auch Schulungen über die Auf- gaben und Rechte der Gesamt-JAV gehören zum erforderlichen Wissen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters, sofern eine Gesamt-JAV besteht. Besteht ein betriebliches Bedürfnis, ist in der Regel auch eine Schulung über den Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich, wenn in der konkreten Veranstaltung der Jugendschutz im Mittelpunkt steht. Es handelt sich also um Seminare, die das nötige Grundwissen vermitteln und bei welchen vor allem junge Arbeitnehmer betreffende Fragen im Mittelpunkt stehen (BAG ¤¥.¥¡.¤¬Ÿ˜ – ¤ ABR ¤—¬/Ÿ— und LAG Niedersachsen —¤.¥¤.–¥¤¬ – ¤¥ TaBVGa ¡/¤¬), wie z. B. die Poko-Seminare »Jugend- und Auszubildendenvertretung 𖇫 (S. ¤¥ ff.). Wie ausgeführt, sind aber auch Spezialsemi- nare erforderlich, wenn sie einen direkten Bezug zu aktuellen betrieblichen Anlässen haben. Insofern kann dann auch der Besuch einer Rhetorik-Schulung für ein JAV-Mitglied erforderlich sein (ArbG Frankfurt –¬.¥¡.–¥–– – ¬ BV –«¢/–¤). Ich helfe dir gerne weiter! SYBILLE WASMUND Ass. jur., M.A. Erwachsenen- bildung, Online-Trainerin/zert. 0251 13501350 seminarberatung@poko.de § ‡£,Ž Diese Seminare vermitteln in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § —Ÿ Abs. ¡ BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Diese Seminare vermitteln in der Regel die für die Schwerbehindertenvertretung erforderlichen Kenntnisse SGB IX nach § ¤Ÿ¬ Abs. ¢ SGB IX. Details auf www.poko.de/sbv Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvor- stands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie § ”–,‡ ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § –¥ Abs. — BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erst- mals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhan- denen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen. MEHR INFOS ZU DEINEM SCHULUNGSANSPRUCH WWW.JAV.DE/SCHULUNGSANSPRUCH GÜNSTIGER ANREISEN Spare bei Buchung über »Mein Poko« Mach Reisezeit zu deiner Zeit und nutze die An- und Abreise zum Entspannen, Genießen oder zum Arbeiten – mit š–– ¯ Ökostrom im Fernverkehr. Profitiere als Poko-Seminarteilneh- mer von exklusiven Preisvorteilen innerhalb Deutschlands. ALLE INFOS ZU DB VERAN STALTUNGSTICKETS AUF: WWW.POKO.DE/BAHNVORTEIL « Günstiger Einstiegspreis: Auf kurzen Strecken schon ab ¤¡,¤¬ € Neue exklusive Event-Angebote: Super Sparpreis Event, Sparpreis Event, Flexpreis Event Kombinierbar mit persönlichen Rabatten wie z. B. einer BahnCard Business –˜/˜¥ Einfache Buchung: über einen exklusiven Buchungslink, den du in »Mein Poko« findest Wir wünschen dir eine gute Reise.