SCHULUNGSANSPRUCH für Kommunikations-, Sitzungs-, Strategie- und Mobbingseminare Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter! SYBILLE WASMUND 0251 1350-1350 seminarberatung@poko.de Wenn ein Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen kann, wenn die rhetorischen § 37,6 Fähigkeiten bestimmter Betriebsratsmitglieder durch eine Schulung verbessert werden, ist die Seminarteilnahme dieser Betriebsratsmitglieder in der Regel erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG (BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09). Aber Achtung: Für den konkreten Schulungsanspruch muss der Betriebsrat zwingend und ausführlich darlegen, dass gerade das für die Schulung vorgesehene Betriebsratsmitglied die dort vermittelten Rhetorikkenntnisse benötigt, damit der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben sach- und fachgerecht wahrnehmen kann. Rhetorische Kenntnisse gehören nicht zum Grundwissen des BetrVG, sodass der Erwerb dieser besonderen Qualifika- tionen einen aktuellen betrieblichen Anlass voraussetzt. Dies können besondere Funktionen des zu Schulenden, aber auch schwierige in der Wahlperiode anstehende rhetorische Anfor- derungen sein. In diesem Zusammenhang kann dann auch die Tatsache, dass ein Betriebsratsvorsitzender schon lange Zeit im Amt ist, die Teilnahme an einer Schulung, die sowohl rechtliches Wissen als auch arbeitsorganisatorische Kompetenzen und kom- munikationspsychologische Kenntnisse vermitteln, nicht erset- zen (LAG Hessen 06.11.2023 – 16 TaBVGa 179/23). Auch die Rechtsprechung erkennt in zunehmendem Maße die Erforderlichkeit solcher Seminare für die Betriebsratstätigkeit an (vgl. z. B. Arbeitsgericht Bremen 25.02.2000 – 1 BVGa 4/00; Sächsisches LAG 22.11.2002 – 9 TaBV 17/02; LAG Schleswig – Holstein 04.12.1990 – 1 TaBV 21/90; LAG Hamm 13.01.2006 – 10 TaBV 65/05; BAG 15.02.1995 – 7 ABR 670/94: schriftliche Kommunikation und BAG 24.05.1995 – 7 ABR 54/94; LAG Schleswig-Holstein 22.07.2009 – 3 TaBV 13/09: Diskussions- führung und Verhandlungstechnik; BAG 12.01.2011 – 7 ABR 94/09; ArbG Hamburg 01.09.2021 – 16 BV 17/20: Teilnahme an einer Resilienzschulung kann erforderlich sein; ArbG Frankfurt 29.06.2022 – 9 BV 284/21: Rhetorik für JAV-Mitglieder). Ob ein Seminar für einzelne Betriebsratsmitglieder erforderlich ist, ist demnach in jedem Einzelfall sehr genau zu prüfen! Ihre Argumente gegenüber Ihrem Arbeitgeber könnten sein: In Ihrem Betrieb stehen wichtige, zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam zu verhandelnde Entscheidungen an. Als Betriebsrat müssen Sie nicht nur wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben, sondern auch, wie Sie sie formulieren und gestalten können. Für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit sind daher auch kommunikative und strategische Fertigkeiten unum- gänglich, um die anstehenden Aufgaben gemeinsam sach- und fachgerecht zu erfüllen. Kommunikative Kompetenz benötigen Sie als Betriebsrat aller- dings auch, wenn Sie die für den Betriebsratsalltag typischen Gesprächssituationen bewältigen wollen, z. B. in Sitzungen überzeugend auftreten, Konfliktgespräche führen und mit dem Arbeitgeber verhandeln. Mobbing Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsver- anstaltung zum Thema »Mobbing« ist nach § 37 Abs. 6 BetrVG in der Regel erforderlich, wenn vom Betriebsrat eine diesbezügliche Konfliktlage dargelegt wird, aus der sich für ihn ein Handlungs- bedarf zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das in der Schulung vermittelte Wissen benötigt (BAG 14.01.2015 – 7 ABR 95/12). Diese Seminare vermitteln in der Regel die für die Schwerbehindertenvertretung erforderlichen Kenntnisse SGB IX nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personal- PersR vertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Län- der einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Per- sonalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie auf www.poko.de/personalrat/schulungsanspruch MEHR INFOS ZU IHREM SCHULUNGSANSPRUCH WWW.POKO.DE/BETRIEBSRAT/SCHULUNGSANSPRUCH 14